Für jedes Fördergebiet gibt es zwei Steuerungsinstanzen:
Eine so genannte lokale Koordinierungsstelle und einen Begleitausschuss.
Die lokale Koordinierungsstelle ist sowohl für die fachlich-inhaltliche Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung des lokalen Aktionsplanes vor Ort, als auch für die Mittelvergabe verantwortlich. Darüber hinaus steuert sie die Netzwerkbildung und den gesamten politischen Prozess und sichert und transferiert die Ergebnisse. Die lokale Koordinierungsstelle ist die Ansprechpartnerin sowohl für potentielle Mikroprojektträger, als auch für die ESF-Regiestelle. Für die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte ist ein so genannter Begleitausschuss zuständig. Dieser setzt sich aus Vertreter(inne)n der Verwaltung (davon zwingend vorgeschrieben : Jugendamt, Träger der Grundsicherung, Gleichstellungs-Beauftragte/r, und -sofern vorhanden- Integrationsbeauftragte/r) , relevanten lokalen Akteuren, sowie direkten Vertreter(inne)n der Adressaten-/Zielgruppen und der Bewohnerschaft zusammen. Seine Sitzungen dienen, über die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte hinaus, dem Informationsaustausch der Beiratsmitglieder untereinander, sowie der Verabredung bilateraler Kooperationen und tragen so zu einer Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen bei. Grundlage der Förderentscheidung ist der lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressatinnen und Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt.
Verschiedene Instrumente der Steuerung sichern den aktuellen Überblick über den Programmverlauf und dienen als Grundlage für die Nachsteuerung.
Zu nennen sind hier der lokale Aktionsplan, die Projektdokumente der Mikroprojekte sowie das damit zusammenhängende Controlling bzw. Monitoring. Der lokale Aktionsplan stellt eine allgemein verbindliche Handlungsgrundlage für die Programmumsetzung vor Ort dar, der durch die breite Mitwirkung lokaler Akteure eine hohe Legitimität genießt. Durch die jährliche Fortschreibung erfolgt nicht nur eine regelmäßige Gesamtreflexion, es bietet sich auch die Möglichkeit für notwendige Nachsteuerung. So können beispielsweise die Zielsetzungen im Aktionsplan durch die lokalen Koordinierungsstellen neu gewichtet werden. Die Mikroprojekte werden in einem Online-Verfahren erfasst. Neben einer inhaltlichen Kurzdarstellung des jeweiligen Projekts werden vom Mikroprojektträger u.a. Erfolgsindikatoren für das Projekt aufgestellt und die Projektteilnehmer/innen zahlenmäßig anhand verschiedener Kriterien erfasst.
Steuerung vor Ort
Für jedes Fördergebiet gibt es zwei Steuerungsinstanzen:
Eine so genannte lokale Koordinierungsstelle und einen Begleitausschuss.
Die lokale Koordinierungsstelle ist sowohl für die fachlich-inhaltliche Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung des lokalen Aktionsplanes vor Ort, als auch für die Mittelvergabe verantwortlich. Darüber hinaus steuert sie die Netzwerkbildung und den gesamten politischen Prozess und sichert und transferiert die Ergebnisse. Die lokale Koordinierungsstelle ist die Ansprechpartnerin sowohl für potentielle Mikroprojektträger, als auch für die ESF-Regiestelle. Für die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte ist ein so genannter Begleitausschuss zuständig. Dieser setzt sich aus Vertreter(inne)n der Verwaltung (davon zwingend vorgeschrieben : Jugendamt, Träger der Grundsicherung, Gleichstellungs-Beauftragte/r, und -sofern vorhanden- Integrationsbeauftragte/r) , relevanten lokalen Akteuren, sowie direkten Vertreter(inne)n der Adressaten-/Zielgruppen und der Bewohnerschaft zusammen. Seine Sitzungen dienen, über die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte hinaus, dem Informationsaustausch der Beiratsmitglieder untereinander, sowie der Verabredung bilateraler Kooperationen und tragen so zu einer Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen bei. Grundlage der Förderentscheidung ist der lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressatinnen und Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim Übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt.
Verschiedene Instrumente der Steuerung sichern den aktuellen Überblick über den Programmverlauf und dienen als Grundlage für die Nachsteuerung.
Zu nennen sind hier der lokale Aktionsplan, die Projektdokumente der Mikroprojekte sowie das damit zusammenhängende Controlling bzw. Monitoring. Der lokale Aktionsplan stellt eine allgemein verbindliche Handlungsgrundlage für die Programmumsetzung vor Ort dar, der durch die breite Mitwirkung lokaler Akteure eine hohe Legitimität genießt. Durch die jährliche Fortschreibung erfolgt nicht nur eine regelmäßige Gesamtreflexion, es bietet sich auch die Möglichkeit für notwendige Nachsteuerung. So können beispielsweise die Zielsetzungen im Aktionsplan durch die lokalen Koordinierungsstellen neu gewichtet werden. Die Mikroprojekte werden in einem Online-Verfahren erfasst. Neben einer inhaltlichen Kurzdarstellung des jeweiligen Projekts werden vom Mikroprojektträger u.a. Erfolgsindikatoren für das Projekt aufgestellt und die Projektteilnehmer/innen zahlenmäßig anhand verschiedener Kriterien erfasst.